Unternehmensnachfolge und M&A

Im Bereich Unternehmensnachfolge/M&A begleiten wir beratend und gestalten gerne für Sie Unternehmenskaufverträge das ganze Unternehmen betreffend, Anteilskauf- und Abtretungsverträge sowie direkte und indirekte Unternehmensbeteiligungen aller Art.

 

Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Übertragung als reine vorweggenommene erbrechtliche Regelung zur Sicherung der Fortführung des Unternehmens oder der Beteiligung von Finanzinvestoren oder Know-how-Trägern dienen soll. Im Bereich der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge gestalten wir für Sie gerne entsprechende Regelungen in Form von Nachfolgeklauseln für die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Verträge. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der strategischen Erweiterung Ihres Unternehmens durch entsprechende Unternehmenskäufe.